Allgemeine Mietbedingungen
Vertragsabschluss und Fahrerbestimmungen
- Ein Mietvertrag entsteht entweder durch Unterschrift oder durch eine verbindliche Online-Reservierung, die per E-Mail vom Vermieter bestätigt werden muss.
- Der Mietvertrag kann nicht widerrufen werden.
- Der oder die Mieter müssen im Vertrag namentlich genannt sein. Der Mieter kann den Wagen an eine im Vertrag benannte Person übergeben. Der Mieter ist verantwortlich dafür, dass der Fahrer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt und alle Bedingungen erfüllt. Ohne explizite Vereinbarung darf der Mieter das Fahrzeug nicht weitervermieten oder verleihen. Bei Verstoß entfällt der Versicherungsschutz.
Mietvoraussetzungen
- Bei Fahrzeugübergabe müssen Führerschein, gültiges Zahlungsmittel und Ausweis vorgelegt werden. Mindestführerscheinbesitz: 3 Jahre, für den Lamborghini 5 Jahre. Fehlen diese Nachweise, tritt der Vermieter vom Vertrag zurück und verlangt Schadensersatz.
- Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand mit vollem Tank übergeben und muss ebenso zurückgegeben werden. Treibstoffkosten und eventuelle Tankgebühren trägt der Mieter.
- Alle Angaben des Mieters sind essentiell für den Vertrag.
- Der Mieter verpflichtet sich, nüchtern und drogenfrei zu fahren.
- Die Nutzung des Fahrzeugs für Sport- oder Wettkampfzwecke ist verboten.
- Die Fahrzeuge sind mit GPS ausgestattet.
- Das Fahrzeug muss in abschließbaren Garagen geparkt werden. Bei Verstoß haftet der Mieter für Vandalismusschäden.
- Der Mieter verpflichtet sich stellvertretend für alle berechtigten Fahrer.
- Der Mieter muss das Fahrzeug sorgfältig überprüfen und führen.
- Das Ausschalten der Traktionskontrolle und Launch-Control-Starts ist verboten.
- Race-/F1-/Launchcontrol-Starts sind verboten und werden mit einer Strafe von 2.000€ pro Verstoß geahndet.
Fahrzeugrückgabe und Zahlungsbedingungen
- Der Mietvertrag endet nach der vereinbarten Zeit. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
- Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Zeitpunkt im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Geruchsbelästigung wird Schadensersatz fällig.
- Verlängerungen müssen vorher genehmigt werden. Bei Nichtgenehmigung entfallen alle Rechte aus dem Vertrag.
- Miet- und Versicherungskosten richten sich nach der Preisliste.
- Bei Vertragsende muss das Fahrzeug am vereinbarten Ort und innerhalb der Geschäftszeiten zurückgegeben werden.
- Der Mieter darf keine Forderungen gegen den Mietpreis aufrechnen oder zurückhalten.
- Bei Zahlung per Kreditkarte kann der Vermieter auch Schäden darüber abrechnen.
Schäden am Mietwagen
- Technische Störungen müssen sofort gemeldet werden. Reparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters.
- Bei Unfällen muss die Polizei informiert werden und ein vollständiger Schadenbericht erstellt werden.
Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Überlassung an nicht berechtigte Fahrer.
- Durch eine Zusatzvereinbarung kann die Haftung beschränkt werden.
- Der Mieter haftet für Verkehrsverstöße.
- Der Mieter haftet für Schäden durch falsche Bedienung oder Überbeanspruchung.
- Die Haftung des Mieters entfällt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Der Mieter haftet für alle entstandenen Kosten und Schäden.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für
Schäden oder Verluste, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Jegliche Haftung für Gegenstände im Fahrzeug wird ausgeschlossen.
Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen bei unsachgemäßer Nutzung, vorsätzlicher Beschädigung, Verschweigen von Schäden, Verwendung für Straftaten oder unbefugter Weitervermietung.
Stornierungsbedingungen
Bei Stornierung fallen Gebühren an, die je nach Zeitpunkt variieren:
- Bis 8 Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei
- 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
- 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
- Unter 2 Wochen bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 85% des Mietpreises
- Weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 95% des Mietpreises
Auskunftseinholung
Der Mieter stimmt zu, dass der Vermieter Bonitätsauskünfte einholen darf.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Die Gültigkeit des Vertrages wird durch die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Gerichtsstand ist Hamburg bei Streitigkeiten mit Kaufleuten oder Personen ohne Wohnsitz in Deutschland.